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WEITERBILDUNG FÖRDERN

Bildungsfonds

In verschiedenen ave-Branchen werden für Weiterbildungen und Kurse geldwerte Beiträge unter gewissen Bedingungen ausgeschüttet.

Grundlagen bilden die jeweilige GAV-Regelungen sowie das Reglement vom 14. März 2019 (öffnet in neuem Tab). Die Sozialpartner – der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband (LANV) (öffnet in neuem Tab) und die Wirtschaftskammer Liechtenstein (WKL) (öffnet in neuem Tab) – bestimmen dabei, welche Weiterbildungen unterstützt werden und in welcher Höhe.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Sozialpartnern.