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AVE GAV · LIECHTENSTEIN

Metallgewerbe

Der allgemeinverbindlich erklärte GAV (ave GAV) regelt Mindestlöhne, Auslagen, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Metallgewerbe im Gebiet des Fürstentums Liechtenstein.

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Verordnungen und Landesgesetzblätter zur Allgemeinverbindlicherklärung: gesetze.li (LR 215.215.024)

Lohn- und Protokollvereinbarung (LPV)

Die Lohn- und Protokollvereinbarung ist ein Anhang zum GAV und Bestandteil davon. Darin werden Details wie z.B. die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne u.a. geregelt.

Arbeitsstundentabelle (AST)

Die Arbeitsstundentabelle ist ein reines Hilfsmittel, wird von der Wirtschaftskammer Liechtenstein erstellt und nicht von der ZPK. Das Copyright liegt bei der Wirtschaftskammer Liechtenstein.

Qualifikationsvertrag

Der Qualifikationsvertrag für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene ist ein Anhang zum GAV und Bestandteil davon.

Infoblatt

Die Infoblätter enthalten nicht abschliessende Angaben, dienen lediglich zur Information und sind nicht rechtsverbindlich. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen bzw. die allgemeinverbindlich erklärten gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen massgebend.