AVE GAV · LIECHTENSTEIN
Metallgewerbe
Der allgemeinverbindlich erklärte GAV (ave GAV) regelt Mindestlöhne, Auslagen, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Metallgewerbe im Gebiet des Fürstentums Liechtenstein.
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
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GAV Me 2026 bis 2027 Ausstehend
wird im August 2026 erwartet, siehe Informations-PDF und amtsblatt.llv.li
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GAV Me 2023 bis 2026
gültig bis 31.03.2026
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GAV Me 2019 bis 2022 (verlängert bis 31.03.2023)
Verlängerung: siehe LGBl. Nr. 2022.73
Verordnungen und Landesgesetzblätter zur Allgemeinverbindlicherklärung: gesetze.li (LR 215.215.024)
Lohn- und Protokollvereinbarung (LPV)
Die Lohn- und Protokollvereinbarung ist ein Anhang zum GAV und Bestandteil davon. Darin werden Details wie z.B. die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne u.a. geregelt.
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LPV Me 2026 bis 2027 Ausstehend
wird im August 2026 erwartet, siehe Informations-PDF und amtsblatt.llv.li
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LPV Me 2025 bis 2026
gültig bis 31.03.2026
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LPV Me 2024 bis 2025
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LPV Me 2023 bis 2024
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LPV Me 2022 bis 2023
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LPV Me 2021 bis 2022
Arbeitsstundentabelle (AST)
Die Arbeitsstundentabelle ist ein reines Hilfsmittel, wird von der Wirtschaftskammer Liechtenstein erstellt und nicht von der ZPK. Das Copyright liegt bei der Wirtschaftskammer Liechtenstein.
Qualifikationsvertrag
Der Qualifikationsvertrag für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene ist ein Anhang zum GAV und Bestandteil davon.
Infoblatt
Die Infoblätter enthalten nicht abschliessende Angaben, dienen lediglich zur Information und sind nicht rechtsverbindlich. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen bzw. die allgemeinverbindlich erklärten gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen massgebend.