ZPK ONLINE-PORTAL
Online-Deklaration
Sind sie ein inländischer Arbeitgeber oder ein ausländischer Arbeitgeber?
Wählen Sie den für Sie passenden Zugang:
Inländische Arbeitgeber
Arbeitgeber, welche einem ave GAV unterstehen, sind nach Verordnung der Regierung verpflichtet, ihren Betrieb sowie ihre Mitarbeiter bei der ZPK online zu deklarieren. Die Deklaration ist eine Bringschuld der Arbeitgeber.
Nehmen Sie zur Kenntnis: Die ZPK erhält keine Daten weder von Ämtern (Landesverwaltung), noch von der Liecht. Alters- und Hinterlassenenversicherung, noch von anderen Institutionen!
Wichtige Hinweise:
- Mutationen (Ein- und Austritte usw.) müssen bis zum jeweiligen Monatsende erfolgen.
- Für die Anmeldung ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich und benötigt eine E-Mail Adresse die bei der ZPK registriert sein muss.
- Achtung: Bei dreimaliger falscher Passworteingabe wird das Konto automatisch gesperrt.
Hilfe zur Deklaration
Leitfaden mit Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Online-Deklaration.
Ausländische Arbeitgeber (Entsendebetriebe)
Gemäss Entsendegesetz Art. 4 Abs. 1 muss ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Liechtenstein entsendet, mindestens diejenigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewähren, die in den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen festgelegt sind.
Gemäss Entsendegesetz Art. 4 Abs. 2e schulden Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Liechtenstein entsenden, den paritätischen Organisationen die Beiträge an den Vollzugskosten.
Für grenzüberschreitende Dienstleistungen (GDL) erfolgt die Anmeldung zentral beim Ausländer- und Passamt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ausländer- und Passamts:
Telefon: +423 236 61 62 · E-Mail: bewilligungen@apa.llv.li
Merkblatt für Entsender
Merkblatt für Entsender und deren Auftraggeber (EntsG und EntsV).
Verdachtsmeldung
Melden Sie Tätigkeiten bei denen Verdacht auf unrechtmässige Arbeit, unrechtmässige Entsendung und/oder Lohndumping besteht – auch anonym.
Ihre Meldung bleibt streng vertraulich! Die ZPK untersteht der Schweigepflicht und behandelt alle Hinweise diskret. Sie können sich, telefonisch, schriftlich oder anonym an uns wenden.