Für die Überwachung und den Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen wurde von den Sozialpartnern (Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband, LANV und Wirtschaftskammer Liechtenstein, WKL) die Stiftung SAVE im Jahr 2007 gegründet. Die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) wurde für den Vollzug und die Kontrolle eingesetzt. Die ZPK hat die Aufgabe und Kompetenz, die Einhaltung der GAV-Bestimmungen im zuständigen Geltungsbereich zu kontrollieren und durchzusetzen.
Auf unserer Homepage finden Sie Informationen zu den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) im Fürstentum Liechtenstein sowie zur Zentralen Paritätischen Kommission.
- Weiterbildungsmöglichkeit:
- Lehrgang "SachbearbeiterIn ZPK" - Anmeldung bei kurse.li

Beachten Sie, dass per 1. Januar und/oder per 1. April neue allgemeinverbindliche Vorgaben (Mindestlöhne, Lohnerhöhung usw.) gelten können. Beachten Sie ebenfalls, dass sich Mindestlöhne bei einer Berufsjahreregelung nach GAV auch unterjährig ändern können (z.B. Lehrabschlussdatum Mitte Jahr u.a.). Mehr dazu finden Sie in den jeweiligen Rubriken.