ave GAV im Fürstentum Liechtenstein

Für die Überwachung und den Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeits­verträgen wurde von den Sozialpartnern (Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband, LANV und Wirtschaftskammer Liechtenstein, WKL) die Stiftung SAVE im Jahr 2007 gegründet. Die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) wurde für den Vollzug und die Kontrolle eingesetzt. Die ZPK hat die Aufgabe und Kompetenz, die Einhaltung der GAV-Bestimmungen im zu­ständigen Geltungsbereich zu kontrollieren und durchzusetzen.

Auf unserer Homepage finden Sie Informationen zu den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) im Fürstentum Liechtenstein sowie zur Zentralen Paritätischen Kommission.

  • Weiterbildungsmöglichkeit:
    • Lehrgang "SachbearbeiterIn ZPK" - Anmeldung bei kurse.li

Beachten Sie, dass per 1. Januar und/oder per 1. April neue allgemeinverbindliche Vorgaben (Mindestlöhne, Lohnerhöhung usw.) gelten können. Beachten Sie ebenfalls, dass sich Mindestlöhne bei einer Berufsjahreregelung nach GAV auch unterjährig ändern können (z.B. Lehrabschlussdatum Mitte Jahr u.a.). Mehr dazu finden Sie in den jeweiligen Rubriken.

Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge

Die entsprechendenVerordnungen/Landesgesetzblätter zu den Allgemeinverbindlicherklärungen können auf der Homepage des Rechtsdienstes der Regierung aufgerufen werden: www.gesetze.li

Online Deklaration

Erledigen Sie bequem und einfach Ihre online Deklaration.

Aktuell

Eine GAV-Bescheinigung können Sie hier bestellen.

Tätigkeitsberichte:

Medienberichte

Hinweis

Haben Sie Ihre ArbeitnehmerInnen fristgerecht gemeldet? Dies können Sie hier vornehmen.

Verdacht

Melden Sie Tätigkeiten bei denen Verdacht auf unrechtmässige Arbeit und Lohndumping besteht.

ZPK SAVE Newsletter

Bleiben Sie informiert - jetzt Newsletter bestellen

Letzter allgemeiner Newsletter 1/2022 zum nachlesen.