Für die Überwachung und den Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen wurde von den Sozialpartnern (Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband, LANV und Wirtschaftskammer Liechtenstein, WKL) die Stiftung SAVE im Jahr 2007 gegründet. Die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) wurde für den Vollzug und die Kontrolle eingesetzt. Die ZPK hat die Aufgabe und Kompetenz, die Einhaltung der GAV-Bestimmungen im zuständigen Geltungsbereich zu kontrollieren und durchzusetzen.
Auf unserer Homepage finden Sie Informationen zu den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) im Fürstentum Liechtenstein sowie zur Zentralen Paritätischen Kommission.
Weiterbildungsmöglichkeiten

Beachten Sie, dass normalerweise per 1. Januar und/oder per 1. April neue allgemeinverbindliche Vorgaben gelten können. Mehr dazu finden Sie in den jeweiligen Rubriken.