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ENTSENDUNG NACH LIECHTENSTEIN

Entsender

Informationen für Arbeitgeber aus dem Ausland (AG) und deren Arbeitnehmer (AN), die vorübergehend eine Dienstleistung im Fürstentum Liechtenstein erbringen.

Während einer Entsendung

Wichtige Informationen zur korrekten Umsetzung der GAV während der Entsendung.

Nach einer Entsendung

Abschluss und Abrechnung. Die Vollzugskostenbeitragsrechnung erfolgt quartalsweise.

Weitere Dokumente zum Download

Selbstdeklarationsformular in beiden Formaten.