AVE GAV · LIECHTENSTEIN
Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe
Der allgemeinverbindlich erklärte GAV (ave GAV) regelt Mindestlöhne, Auslagen, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe im Gebiet des Fürstentums Liechtenstein.
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
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GAV OuP 2024 bis 2027 Aktuell
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GAV OuP 2020 bis 2023 (verlängert bis 31.03.2024)
Verlängerung: siehe LGBl. Nr. 2023.106
Verordnungen und Landesgesetzblätter zur Allgemeinverbindlicherklärung: gesetze.li (LR 215.215.020)
Lohn- und Protokollvereinbarung (LPV)
Die Lohn- und Protokollvereinbarung ist ein Anhang zum GAV und Bestandteil davon. Darin werden Details wie z.B. die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne u.a. geregelt.
Arbeitsstundentabelle (AST)
Die Arbeitsstundentabelle ist ein reines Hilfsmittel, wird von der Wirtschaftskammer Liechtenstein erstellt und nicht von der ZPK. Das Copyright liegt bei der Wirtschaftskammer Liechtenstein.
Qualifikationsvertrag
Der Qualifikationsvertrag für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene ist ein Anhang zum GAV und Bestandteil davon.
Infoblatt
Die Infoblätter enthalten nicht abschliessende Angaben, dienen lediglich zur Information und sind nicht rechtsverbindlich. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen bzw. die allgemeinverbindlich erklärten gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen massgebend.