AVE GAV · LIECHTENSTEIN
Informatikgewerbe
Der allgemeinverbindlich erklärte GAV (ave GAV) regelt Mindestlöhne, Auslagen, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Informatikgewerbe im Gebiet des Fürstentums Liechtenstein.
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
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GAV If 2026 bis 2029 Ausstehend
wird im August 2026 erwartet, siehe Informations-PDF und amtsblatt.llv.li
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GAV If 2022 bis 2025 (verlängert bis 31.03.2026)
Verlängerung: siehe LGBl. Nr. 2025.224
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GAV If 2018 bis 2021 (verlängert bis 31.03.2022)
Verlängerung: siehe LGBl. Nr. 2021.97
Verordnungen und Landesgesetzblätter zur Allgemeinverbindlicherklärung: gesetze.li (LR 215.215.023)
Lohn- und Protokollvereinbarung (LPV)
Die Lohn- und Protokollvereinbarung ist ein Anhang zum GAV und Bestandteil davon. Darin werden Details wie z.B. die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne u.a. geregelt.
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LPV If 2026 bis 2027 Ausstehend
wird im August 2026 erwartet, siehe Informations-PDF und amtsblatt.llv.li
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LPV If 2025 bis 2026
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LPV If 2024 bis 2025
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LPV If 2023 bis 2024
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LPV If 2022 bis 2023
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LPV If 2021 bis 2022
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LPV If 2020 bis 2021
Arbeitsstundentabelle (AST)
Die Arbeitsstundentabelle ist ein reines Hilfsmittel, wird von der Wirtschaftskammer Liechtenstein erstellt und nicht von der ZPK. Das Copyright liegt bei der Wirtschaftskammer Liechtenstein.
Qualifikationsvertrag
Der Qualifikationsvertrag für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene ist ein Anhang zum GAV und Bestandteil davon.
Infoblatt
Die Infoblätter enthalten nicht abschliessende Angaben, dienen lediglich zur Information und sind nicht rechtsverbindlich. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen bzw. die allgemeinverbindlich erklärten gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen massgebend.