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RECHTSGRUNDLAGE

Rechtsgrundlage

Die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) beruhen auf Vereinbarungen der Sozialpartner und erhalten durch Verordnungen der Regierung gemäss AVEG allgemeine Verbindlichkeit. Bei der Prüfung von GAVs sind daneben weitere gesetzliche Bestimmungen (insbesondere das Arbeitsvertragsrecht im ABGB sowie das Arbeitsgesetz und dessen Verordnungen) zu beachten.

Die Rechtsquellen sind nicht abschliessend aufgeführt.

Statuten der Stiftung SAVE

Stiftung zur Überwachung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen in Liechtenstein (SAVE)