Aufgaben
Für die Überwachung und den Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen wurde von den Sozialpartnern (Wirtschaftskammer Liechtenstein und Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband) die Stiftung SAVE (HR FL-0002.252.983-8) gegründet.
Für den Vollzug und die Kontrolle wurde von der Stiftung die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) eingesetzt. Die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) hat die Aufgabe und Kompetenz, die Einhaltung und Durchführung der GAV Bestimmungen im zuständigen Geltungsbereich zu kontrollieren und durchzusetzen. Siehe Organigramm der Stiftung SAVE.