In verschiedenen ave-Branchen werden für Weiterbildungen Beiträge auf vorgängige Gesuchseinreichung ausgerichtet.
Die Grundlage für Beitragsausschüttungen bilden in allen Branchen die jeweiligen Regelungen in den ave GAV unter der Rubrik "Berufliche Weiterbildung" und das "Reglement Bildungsfonds vom 14. März 2019".
Die Weiterbildungen und die Höhe der Beiträge werden von den Sozialpartnern im Voraus bestimmt.
Die ZPK selber bietet keine Weiterbildungen an. Dies ist Sache der Sozialpartner LANV und WKL. Entsprechende Informationen müssen bei den Sozialpartnern eingeholt werden.
Laufende Gesuche: Derzeit keine vorhanden