Auf unserer Homepage finden Sie nützliche Informationen zu den allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sowie zur Zentralen Paritätischen Kommission des Fürstentums Liechtenstein.
Die allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge beinhalten für alle in den jeweiligen Branchen tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindliche Regelungen in Bereichen wie zum Beispiel Mindestlohn, Arbeitszeiten, Ferien usw.
Kaufmännische/n Mitarbeiter/in per 01. April 2012 gesucht
Bericht aus Volksblatt vom 9. Dez. 2011 lesen:
Arbeitgeber, welche Arbeitnehmer beschäftigen, die keinen Arbeitnehmerbeitrag zahlen müssen (Administration, Lehrlinge, Familienmitglieder) sind auch vom Arbeitgeberbeitrag befreit.