Auf unserer Homepage finden Sie nützliche Informationen zu den allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sowie zur Zentralen Paritätischen Kommission des Fürstentums Liechtenstein.
AKTUELL
Ein weiterer GAV allgemein verbindlich erklärt
Die Regierung hat in ihrer Sitzung eine weitere Verordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen beschlossen. Somit gelten ab 1. Januar 2010 in Liechtenstein insgesamt elf Gesamtarbeitsverträge allgemein verbindlich.
Ab 1. Januar 2010:
- Gebäudereinigung und Hauswartdienste (NEU)
Ab 1. Februar 2009:
- Auto (Zweirad)
- Baumeister und Pflästerer
- Elektro-Elektronik und Radio/TV
- Plattenleger und Hafner
- Haustechnik und Spengler
- Schreiner
- Zimmermeister und Dachdecker
- Gärtner und Florist
Ab 1. Juni 2008:
- Gipser
- Maler
Die allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge beinhalten für alle in den jeweiligen Branchen tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindliche Regelungen in Bereichen wie zum Beispiel Mindestlohn, Arbeitszeiten, Ferien usw.
Arbeitgeber, welche Arbeitnehmer beschäftigen, die keinen Arbeitnehmerbeitrag zahlen müssen (Administration, Lehrlinge, Familienmitglieder) sind auch vom Arbeitgeberbeitrag befreit.